- Die zuständige New Yorker Richterin lehnte den SEC-Antrag ab, RIpple zu zwingen, interne Memoranden zu XRP-Verkäufen offenzulegen die den Anwälten des Unternehmens zugegangen waren.
- Die Richterin mit stattdessen die SEC selbst in den Focus, insbesondere die frage, inwieweit die bisherigen Maßnahmen der Behörde, Marktteilnehmer wie Ripple benachteiligt haben.
Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat in dem laufenden Rechtsstreit gegen das in San Francisco ansässige Blockchain-Zahlungsunternehmen Ripple einen neuen Rückschlag erlitten. Eine New Yorker Richterin hat den Antrag der SEC abgelehnt, RIpple zur Vorlage der Memos zu zwingen, in denen der Verkauf von XRP mit den Anwälten des Unternehmens diskutiert wurde. Mit den Memos wollte die SEC beweisen, dass Ripple sich von Anfang an bewusst war, dass XRP ein Wertpapier sein könnte, sich aber entschieden hat, die Warnungen zu ignorieren.
Richterin Sarah Netburn vom zuständigen Bezirksgericht in New York, die den Vorsitz in dem juristischen Kräftemessen führt, verkündete den Bescheid gestern, am 30. Mai. Normalerweise arbeiten US-Richter nicht am Sonntag. Rechtsanwalt Jeremy Hogan sagte dazu: „Ich denke, Richterin Netburn hat versprochen, dies schnell zu entscheiden und war wohl in Verzug gekommen, also hat sie Wort gehalten und am Wochenende gearbeitet!“
#XRPCommunity #SEC_NEWS v. #Ripple #XRP BREAKING!! JUDGE NETBURN DENIES SEC'S ACCESS TO RIPPLE'S LEGAL MEMORANDUM, DEALING HUGE BLOW TO SEC.https://t.co/xxa26cG45B
— James K. Filan 🇺🇸🇮🇪 (@FilanLaw) May 30, 2021
In ihrer Entscheidung bezog sich Richterin Netburn auf das Anwaltsgeheimnis, das dazu gedacht sei, „eine vollständige, offene Kommunikation zwischen Anwälten und Klienten zu fördern und dadurch ein breiteres öffentliches Interesse an der Einhaltung der Gesetze und an der Rechtspflege zu unterstützen.“
Dieses Privileg kann in bestimmten Situationen ausgesetzt werden, etwa, wenn der Beklagte behauptet, seine Handlungen seien legal gewesen. In einem solchen Fall stellt der Beklagte „sein eigenes Wissen über das Gesetz und die Grundlage seines eigenen Verständnis dessen, was das Gesetz verlangt, in Frage, einschließlich Gespräche mit einem Rechtsbeistand.““
Im Fall Ripple bleibt das Privileg jedoch bestehen bleiben, entschied die Richterin.
Streit um „angemessene Benachrichtigung“ wird härter
Eine der wichtigsten Fragen im Rechtsstreit zwischen der SEC und Ripple dreht sich um die so genannte angemessene Benachrichtigung. Ripple behauptet, das Unternehmen sei von der SEC nicht in angemessener Weise über den Vorwurf informiert worden, dass man gegen Wertpapier-Gesetze verstoße. Die Ripple-Anwälte verweisen darauf, dass die SEC acht Jahre verstreichen ließ, bevor Klage eingereicht wurde.
Im Übrigen, so die Anwälte, hätten das US-Justizministerium und FinCEN XRP zu einer konvertierbaren, virtuellen Währung erklärt. Ripple wies weiter darauf hin, dass auch William Hinman, der ehemalige SEC-Direktor für Unternehmensfinanzierung, erklärt hatte, dass Ether und BTC keine Wertpapiere seien. Dies habe den Markt weiter „in Konfusion gestürzt“.
Damit hat Ripple den Fokus auf das Verfahren verändert und konzentriert sich nun auf die Handlungen, Unterlassungen und die gesamte Grundhaltung der SEC.
Richterin Netburn merkte an, dass sie keine Position dazu beziehe, ob die von Ripple vorgebrachte Verteidigung anerkennungsfähig ist. „Ich beschäftige mich ausschließlich mit der Frage, ob Ripple seine subjektive Auffassung oder seine eigene anwaltliche Beratung in Frage gestellt und damit auf die Wahrung des Anwaltsgeheimnisses verzichtet hat. Ich komme zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist“, fügte sie hinzu.
Ihr Bescheid lautet:
„Infolgedessen wird der Antrag der SEC ABGELEHNT. Sollte Ripple zu einem späteren Zeitpunkt seine Überzeugungen nach Treu und Glauben vorbringen oder sich auf das Anwaltsgeheimnis bezüglich der angemessenen Benachrichtigung berufen, kann der Kläger seinen Antrag an das Gericht erneuern.“
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