- Die SEC hat den Gründer von Telegram als auch weitere Mitarbeiter darüber informiert, dass sie eidesstaatliche Aussagen treffen müssen.
- Dies entschied ein Bezirksgericht am 25.11.2019 und wird damit den weiteren Verlauf des Verfahrens bestimmen.
Am 12.10.2019 hat die amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) eine Notklage und eine einstweilige Verfügung gegen die Telegram Group Inc. und die Tochtergesellschaft TON Issuer erlassen. Beide Unternehmen zeichnen sich für das Initial Coin Offering von Telegram verantwortlich. Ihnen wird vorgeworfen, ein nicht registriertes, „digitales Token-Angebot in den USA und im Ausland durchzuführen“.
SEC lädt Telegram Gründer und weitere Mitarbeiter vor
Am 25.11.2019 hat der Bezirksrichter Castel vom New York Southern District Court beschlossen, dass der Gründer Pavel Durov als auch weitere Mitarbeiter eidesstaatliche Aussagen abgeben müssen. Die Vizepräsidentin von Telegram, Ilya Perekopsky, ist für den 16.12.2019 vorgeladen. Ein weiterer Mitarbeiter der mit dem 1,7 Milliarden USD Gram-Verkauf vertraut war, soll am 10.12.2019 aussagen.
Im Detail wirft die SEC Telegram vor, dass Telegram die GRAM-Token als nicht registrierte Wertpapiere an geprüfte Anleger verkauft hat. Um Wertpapiere in den Vereinigten Staaten verkaufen zu können, muss vorab ein ausführlicher Antrag bei der SEC eingereicht werden, der anschließend im Rahmen der geltenden Wertpapiergesetze geprüft wird.
Erst danach wird eine Genehmigung erteilt und das Unternehmen darf die Wertpapiere auch verkaufen. Telegram ist davon ausgegangen, dass der GRAM-Token als Investitionsgut eingestuft wird und hat deswegen auf einen solchen Antrag verrzichtet. Die SEC ist jedoch anderer Meinung.
Am 31.10.2019 wurde der Start des Telegram Netzwerks aufgrund einer einstweiligen Verfügung der SEC auf den 30.04.2019 verschoben. Die Investoren hatten die Wahl einer Rückerstattung ihres eingesetzten Kapitals oder der Zustimmung zur Verschiebung des Launchs. Die Investoren stimmten der Verschiebung zu.
In einem weiteren Schreiben von Telegram an die SEC appelliert das Unternehmen daraufhin, dass die vorgelegten Anschuldigungen in den meisten Punkten fallen gelassen und die Anklage eingestellt werden soll. Der Bericht beschreibt, dass GRAM-Token zum Zeitpunkt der Emmision keine Wertpapiere waren (frei übersetzt):
[Die Ansprüche der SEC] sind unbegründet, da die Privatplatzierung von Telegram an hoch entwickelte, akkreditierte Investoren gemäß den geltenden Ausnahmen von der Registrierung nach den Bundeswertpapiergesetzen durchgeführt wurde und Grams keine Wertpapiere sind, wenn sie zum Zeitpunkt der Einführung der TON-Blockchain geschaffen werden.
Die SEC, in diesem Zeichen der Mitarbeiter der SEC Steven Peikin, betonte jedoch mehrfach, dass Telegram den Offenlegungspflichten zum Schutz der Anleger nachkommen muss und dies weitestgehend versäumt hat. Peikin führte aus (frei übersetzt):
Wir haben wiederholt erklärt, dass Emittenten die Bundeswertpapiergesetze nicht allein dadurch umgehen können, dass sie ihr Produkt mit einer Kryptowährung oder einem digitalen Token kennzeichnen. Telegram strebt danach, die Vorteile eines öffentlichen Angebots zu nutzen, ohne die seit langem bestehenden Offenlegungspflichten zum Schutz der Anleger zu erfüllen.
Aussagen werden weiteren Verfahrensverlauf bestimmen
Die bisherigen Ergebnisse des Falls sind unübersichtlich und der Ausgang des Verfahrens ist weiterhin offen. Weitere Ergebnisse werden für den 10.12.2019 erwartet, da an diesem Tag der erste Mitarbeiter von Telegram sich vor Gericht aussagen muss.
Der ICO von Telegram sammelte bereits nach kurzer Zeit eine Summe von 1,7 Milliarden USD ein und gehört damit den größten je durchgeführten Initial Coin Offerings der Geschichte.
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