- Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) sind Bitcoin, Ethereum und XRP (Ripple) als „quasi-geldliche Einheiten“ einzuordnen.
- In Falle der Einführung einer digitalen Zentralbankwährung müssten Kryptowährungen klar abgegrenzt werden.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) veröffentlichte kürzlich ein Working Paper unter dem Titel „Legal Aspects of Central Bank Digital Currency: Central Bank and Monetary Law Considerations“, in welchem er die rechtlichen Grundlagen einer digitalen Währung der Zentralbank (CBDC) im Zentralbank- und Währungsrecht analysiert. Interessanterweise hat der IWF aber auch den rechtlichen Status von Kryptowährungen, wie Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und XRP untersucht.
Allgemein stellt der IWF zunächst fest, dass in Ermangelung rechtlicher Grundlagen die Ausgabe einer CBDC rechtliche, finanzielle und Reputationsrisiken für Zentralbanken birgt. So erlauben die meisten Zentralbankgesetze derzeit nicht die Ausgabe einer CBDC an die breite Öffentlichkeit. Zweitens ist „es aus währungsrechtlicher Sicht nicht offensichtlich, dass einer CBDC der Status ‚Währung‘ zuerkannt werden kann“.
Insbesondere das zweite „C“ in CBDC für „Currency“ (Währung) werfe grundlegende rechtliche Problem auf. Laut IWF müsse zudem eine generelle Differenzierung zwischen „Zentralbankgeld und Privatgeld, wie z.B. Guthaben auf Konten bei Geschäftsbanken (d.h. Verbindlichkeiten der letzteren) oder Kryptowährungen (die potenziell überhaupt keine Verbindlichkeit darstellen, wie z.B. Bitcoin)“ vorgenommen werden.
Bitcoin, Ethereum und XRP müssen von offiziellen Geldeinheiten abgrenzt werden
Laut IWF kann eine „Währung“ als das offizielle Zahlungsmittel eines Staates/einer Währungsunion definiert werden, das als solches durch das „Währungs“-Recht anerkannt ist. Und da die meisten Währungsgesetze den Währungsstatus für Banknoten und Münzen reservieren, die von der Zentralbank ausgegeben werden, seien dies ausschließlich der US-Dollar, der Euro und andere Fiat-Währungen. Daher müsse eine klare Abgrenzung von Kryptowährungen stattfinden.
Beispiele für offizielle Geldeinheiten sind der Dollar in den USA, der Euro in der Euro-Zone und der Yen in Japan. Diese Geldeinheiten sind durch die einschlägige Gesetzgebung eindeutig festgelegt und müssen von nicht-offiziellen, quasi-monetären Einheiten (wie BTC (Bitcoin), ETH (Ethereum) und XRP (Ripple)) unterschieden werden, die nicht gesetzlich festgelegt sind.
Darüber hinaus konstatiert der IWF aber auch, dass gesetzliches Zahlungsmittel bzw. Geld vom Währungsbegriff abzugrenzen sind. Zwar gebe es keine allgemein akzeptierte rechtliche Definition von Geld, doch wird allgemein anerkannt, dass der Rechtsbegriff „Geld“ weiter gefasst ist. Zusätzlich zur Währung (Banknoten, Münzen) umfasst er in vielen Rechtsordnungen auch bestimmte Arten von Vermögenswerten oder Instrumenten, die leicht in Währung konvertierbar oder rücktauschbar sind, wie Buchgeld oder auch Kryptowährungen.
Einige Vermögenswerte (z.B. Bitcoin) können unter einer Rechtsvorschrift (z.B. Mehrwertsteuergesetz) als Geld betrachtet werden, nicht aber unter einer anderen (z.B. Finanzrecht).
Auf die Frage, ob Zentralbanken ein Monopol für die Ausgabe von digitaler Währung eingeräumt werden sollte, führt der Bericht aus, dass aus rechtlicher Sicht die Ausweitung des gegenwärtigen Ausgabemonopols auf digitale Währungen nicht kompliziert ist. Die bestehenden Monopolbestimmungen müssten lediglich auf die digitale Währung ausgeweitet werden.
Ob ein Zentralbankmonopol für digitale Währung wünschenswert oder angemessen ist, sei aber letztlich eine Frage der politischen Entscheidung. Letztlich würde dies laut IWF bedeuten:
[…], dass private Emittenten und insbesondere Geschäftsbanken nicht befugt wären, digitale Token auszugeben, die „Inhaber-auf-Anfrage“-Forderungen an die Währung enthalten. (Diese Token würden sich von Kryptowährungen wie Bitcoin unterscheiden, die solche Ansprüche nicht enthalten und rechtlich eher einer Ware ähneln).[pdf-embedder url=“https://www.crypto-news-flash.com/wp-content/uploads/2020/12/IWF-Working-Paper.pdf“ title=“IWF Working Paper“]

