- Die spanische Zentralbank verlangt ab sofort von allen lokal tätigen Kryptoleistern, sich bei ihr zu registrieren, andernfalls drohen harte Strafen.
- Die neuen Richtlinien sollen den Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismus und andere durch Kryptowährung erleichterte Straftaten unterstützen.
Die spanische Zentralbank hat ein neues Register für Kryptodienstleister eingeführt. Sie müssen sich jetzt bei der Bank registrieren lassen, und dokumentieren, dass sie die Anti-Geldwäsche-Vorschriften einhalten.
Die Registrierungspflicht gilt für Einzelunternehmer ebenso wie für Finanzdienstleister und Banken, die Krypto-Dienstleistungen wie Handel und Verwaltung anbieten. Die neue Registrierungspflicht gilt unabhängig davon, ob sie bereits bei anderen Verwaltungsbehörden des Landes registriert sind. In der offiziellen Erklärung heißt es auch, dass sich lokale Institutionen registrieren müssen, auch wenn ihre Kunden nicht in Spanien ansässig sind.
Darüber hinaus sind natürliche und juristische Personen, die Institutionen vertreten, verpflichtet, der spanischen Zentralbank einen Bericht vorzulegen. Der Bericht sollte spezifische Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und anderen Straftaten enthalten. Die Erstellung dieser Bericht setzt voraus, dass Kryptodienstleister über ein gewisses Maß an Informationen über ihre Kunden verfügen. Außerdem sollte die Dokumentation eine Risikoanalyse und Ausweisdokumente aller Personen enthalten, die für die Einhaltung der Vorschriften zuständig sind.
Spanische Zentralbank führt Krypto-Register ein
Unternehmen melden sich ausschließlich online an, während Einzelunternehmer dies über das elektronische Register oder andere Kanäle wie die Post tun müssen. Die Bank von Spanien erklärte, sie werde die Daten analysieren und potenzielle Risiken bewerten. Dabei wird die Bank die Kundenarten, die Länder, in denen sie tätig sind, und das den Umsatz berücksichtigen. Andere Faktoren, etwa der Zweck der Geschäftsbeziehung werden zusätzlich berücksichtigt. Das neue Register für Kryptodienstleister war bereits im Juni angekündigt worden, wie die Tageszeitung El País berichtet. Damals hatte die Bank darauf hingewiesen, dass weitere Leitlinien für das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt würden. Ab jetzt müssen Unternehmen und Einzelpersonen, die weiterhin ohne Genehmigung der Bank tätig sind, mit harten Strafen rechnen. Bei Nichtregistrierung drohen Geldstrafen von bis zu 11,6 Millionen Dollar.
Gleichgewicht zwischen Innovation und Kriminalprävention
Spanien ist eines der Länder, die versuchen, ein Gleichgewicht zwischen der Zulassung innovativer Finanztechnologie und der Verhinderung von Straftaten herzustellen.
Im August hatte Spanien über seine Nationale Kommission für Wertpapiermärkte eine Warnung an zwölf Krypto-Unternehmen ausgesprochen. Unter anderen wurden die Kryptobörsen Huobi Global und Bybit vor möglichen Sanktionen gewarnt, wenn sie sich nicht bei der Kommission registrieren ließen. Diese wies darauf hin, dass sie den Unternehmen zwar ihren Geschäftsbetrieb nicht verbieten, aber juristische Maßnahmen einleiten könne, die genau dazu führen könnten.
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Ebenfalls im August erfolgte eine gesetzliche Regelung, die die Verwendung von Kryptowährungen für Hypotheken und Versicherungen auf eine besondere rechtliche Grundlage stellt.
Weitere Länder, die ebenfalls kryptobezogene Vorschriften durchsetzen, sind Brasilien, Italien und Malaysia. Anfang Oktober verabschiedete der brasilianische Sonderausschuss der Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf, der strengere Strafen für Krypto-Finanzstraftaten vorsieht. So gehen Italien und Malaysia inzwischen gegen die Kryptobörse Binance wegen Geldwäsche vor, weil konkrete Verdachtsmomente vorliegen.