- Ripple will die von der SEC beantragte Fristverlängerung zur Anhörung von Sachverständigen bis zum 14. Januar 2022 nicht akzeptieren.
- Das Unternehmen führt erhebliche geschäftliche Nachteile, etwa das Einfrieren des XRP-Markts als unverhältnismäßige Folgen eines solchen Schrittes an und der Antrag sei deshalb abzulehnen.
Letzte Woche hat die Securities and Exchange Commission SEC im Rechtsstreit gegen Ripple die Verlängerung von zwei Verfahernsfristen beantragt. Eine Frist zur Widerlegung eines Arguments durch einen Sachverständigen soll auf auf den 12. November und eine weitere Frist zur Anhörung eines weiteren Sachverständigen auf den 14. Januar 2022 verlängert werden.
Die beiden Sachverständigen haben entgegengesetzte Auffassungen diverser Sachverhalte. Ripple will jedoch vermeiden, den schon fast ein Jahr dauernden Rechtsstreit ins neue Jahr hineinzutragen und spricht von Verschleppung. Das Unternehmen erklärte sich mit der Verlängerung der Frist für die Erstellung von Gegengutachten einverstanden. Die Expertenbefragung sollte jedoch bis zum 10. Dezember stattgefunden haben. Andernfalls, so argumentiert Ripple, läge eine unangemessene Benachteiligung vor, denn der XRP-Markt in den USA bliebe weiterhin „eingefroren“.
Ripple-Wettbewerbe verschieben Fristen ins neue Jahr
Ripple hat daher das Gericht gebeten, zu bedenken, dass derlei Änderungen des Zeitplans dem Unternehmen weiteren erheblichen Schaden zufügen würde. Dabei beeinträchtige der Fortgang des Verfahrens bereits jetzt das operative Geschäft des grenzüberschreitenden Zahlungsnetzwerks erheblich und sei schwer geschäftsschädigend. Die Ripple-Anwälte tragen vor:
„Das grenzüberschreitende Zahlungsprodukt von Ripple ist auf einen liquiden XRP-Markt angewiesen. Die SEC weiß sehr wohl, dass innerhalb weniger Tage nach Einreichung ihrer Klage fast 20 Börsen die Notierung von XRP in den Vereinigten Staaten aufgehoben oder den Handel mit XRP ausgesetzt haben, und weitere Börsen sind diesem Beispiel gefolgt und haben den Markt für XRP schwer geschädigt.“
Außerdem beschuldigte Ripple die SEC der Doppelzüngigkeit. Das Unternehmen behauptet, die Regulierungsbehörde sei auf sie zugekommen, um einen Kompromiss zu erreichen, habe dann aber einen völlig anderen Antrag gestellt. Ursprünglich schlug der Kläger eine Verlängerung der Frist für die Sachverständigen-Anhörungen bis zum 22. Dezember vor. Einen Tag bevor die SEC diesen Antrag einreichte, schlug Ripple eine Frist bis zum 10. Dezember vor, aber die Aufsichtsbehörde bestand auf dem 17. Dezember.
Dann reichte die SEC nur drei Tage später einen neuen Antrag auf Fristverlängerung der Expertenbefragung bis zum 14. Januar 2022 ein. Die Behörde teilte Ripple andererseits mit, dass die Anhörungen einen Monat früher, nämlich bis zum 17. Dezember abgeschlossen werden könnten. Was denn nun?
Den historischen Höchststand von XRP gab es 2018 mit 3,40 Dollar, danach ging der Kurs bis Mitte April dieses Jahres auf 1,84 Dollar herunter und weiter bis zum heutigen Stand von 1,11 Dollar bei Redaktionsschluss.