- Die Ripple-Manager Brad Garlinghouse und Chris Larsen stellen vier Forderungen an das Gericht, um den mit der SEC anhängigen Rechtsstreit zu beenden.
- Die beiden Führungskräft sind auch persönlich beklagt und wollen, dass das Gericht die Klage vorläufig abweist.
Der Rechtsstreit zwischen der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC und Ripplehat sich verschärft, da die beiden persönlich Beklagten nun Forderungen an das Gericht auflisten. Nach dem letzten Update haben Brad Garlinghouse und Chris Larsen ihre Antworten eingereicht, was bedeutet, dass die SEC die Frist für die zusätzliche Offenlegung auf den 15. April 2022 festlegt. Außerdem wurde der 22. April 2022 als Frist für den gemeinsamer Vorschlag für einen Beschluss über den Zeitplan festgelegt.
Wie in dem Dokument hervorgehoben wird, antworteten die Ripple-Beklagten auf die meisten Anklagepunkte mit „ES ist keine Antwort erforderlich“. Die Beklagten bestreiten alle gegen sie erhobenen Vorwürfe, da sie keine ausreichende Kenntnis der Anschuldigungen hatten. Darüber hinaus stellten Brad Garlinghouse und Chris Larsen vier Forderungen an das Gericht, um den mehr als ein Jahr dauernden Rechtsstreit zu beenden.
Erstens wollen sie, dass das Gericht die Klage vorläufig abweist. Darüber hinaus erwarten sie, dass das Gericht den Beklagten ihre Anwaltskosten sowie alle Kosten, die ihnen bei der Verteidigung gegen die Klage entstanden sind, zuspricht. Außerdem fordern sie, dass das Gericht ihnen alle für gerecht und angemessen befundenen Entschädigungen zuspricht. Schließlich fordern sie, dass das Gericht ein Urteil gegen die Klägerin und zugunsten der Beklagten in Bezug auf die in den Klagen genannten Klagegründe fällt.
Die Begeklagten wiederholten ihren Standpunkt, dass Ripple XRP niemals als Initial Coin Offering verkauft hat oder als Investition in Ripple verkauft wurde. Sie behaupteten ferner, dass XRP-Inhaber kein Eigentum an Ripple oder einen Anspruch auf die künftigen Gewinne von Ripple haben. Sie bekräftigten, dass XRP kein Wertpapier sei und auch keine Investitionsverträge, wie sie in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in SEC vs. W.J. Howey Co., 328 U.S. 293 (1946), erfasst sind.
In den Antworten verwiesen sie auf die Positionen des Justizministeriums und des FinCEN, die den Vermögenswert vor sieben Jahren als rechtmäßig an Handelsplätzen gehandelte virtuelle Währung betrachteten. Sie begründeten dies mit seiner Funktion als Wertaufbewahrungsmittel, Tauschmittel und Rechnungseinheit. Sie wiesen das Gericht und die SEC auch auf die Positionen Japans, Singapurs und des Vereinigten Königreichs zu XRP hin. Die Regulierungsbehörden dieser Länder betrachten XRP nicht als Wertpapier an.
Die Beklagten wiesen in ihren Antworten auch darauf hin, dass die SEC ein Schwurgerichtsverfahren verlangen kann. Sie erklärten, sie würden das Recht auf eine solche Forderung anerkennen, forderten das Gericht jedoch auf, einen solchen Antrag abzulehnen, da er das Potenzial habe, das Verfahren weiter zu verzögern, was den Anlegern schaden würde. Ripple hatte die SEC schon zuvor beschuldigt, sie würde das Verfahren bewusst verschleppen, um dem Unternehmen zu schaden. Der Ripple-Antrag soll die SEC nun daran hindern, weiter Verzögerungstaktiken anzuwenden, und sie zwingen, einem Vergleich zuzustimmen.
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