- Die SEC hat Ripple Labs und dessen Gründer nun offiziell für ein unregistriertes, laufendes Wertpapierangebot über 1,3 Milliarden USD verklagt.
- Die Implikationen aus der Klage sind vielfältig. Das Geschäftsmodells rund um XRP könnte weltweit aber fortgesetzt werden.
Es ist das bestimmende Thema am Kryptomarkt – die Klage der US Börsenaufsicht gegen Ripple. Nachdem Ripple Labs gestern der SEC zuvor gekommen war, und über die bevorstehende Klage informierte, hat nun die US Securities and Exchange Commission (SEC) offiziell Anklage gegen Ripple Labs und Brad Garlinghouse sowie Chris Larsen erhoben.
Die Klage, welche vor dem Bundesbezirksgericht in Manhattan eingereicht wurde, wirft Ripple und den beiden Mitbegründern vor, dass sie über 1,3 Milliarden Dollar durch „ein unregistriertes, laufendes Wertpapierangebot für digitale Vermögenswerte aufgebracht“ haben. Die SEC behauptet zudem, dass Ripple Labs angeblich auch Milliarden von XRP im Austausch für unbare Gegenleistungen, wie z. B. Arbeit und Market-Making-Dienstleistungen, eingesetzt hat.
Larsen und Garlinghouse hätten es weiterhin versäumt, ihre persönlichen XRP-Verkäufe im Gesamtwert von etwa 600 Millionen US-Dollar jeweils zu registrieren, oder eine Befreiung von der Registrierung zu erfüllen, was einen Verstoß gegen die Registrierungsbestimmungen der Bundeswertpapiergesetze darstellt.
Was sind die Implikationen für Ripple und XRP?
Zunächst einmal ist wichtig festzustellen, dass Ripple vorgeworfen wird gegen die Registrierungsbestimmungen des Securities Act von 1933 verstoßen zu haben. Dementsprechend fordert die SEC eine Unterlassung, eine Entschädigung mit Vorfälligkeitszinsen sowie Zivilstrafen. Wie Cardano Erfinder Charles Hoskinson in einem Video erklärte, handelt es sich im vorliegenden Fall um eine schwerwiegende Vollstreckungsmaßnahme, sodass die Klage nicht mit der Zahlung eines Bußgeldes, wie bei EOS geschehen, abgeschlossen sein wird:
Es ist ganz klar, dass es sich hier um eine schwerwiegende Vollstreckungsmaßnahme handelt. Das ist nicht etwas, von dem ich denke, dass sie wollen, dass jemand ein Bußgeld bezahlt.
Eine Unterlassungsverfügung der SEC könnte bedeuten, dass Ripple die XRP Token als Wertpapier in den USA verkaufen muss. Infolge dessen wären die meisten Kryptowährungsbörsen gezwungen, XRP zu delisten, was die Liquidität in den USA massiv beeinflussen würde. Sollten Börsen XRP nicht delisten, könnte sie mit Strafen konfrontiert werden, weil sie Privatkunden den Handel mit einem nicht registrierten Wertpapier erlauben.
Aber nicht nur die Liquidität, sondern auch der Kurs könnte weiter fallen. Über die letzten 24 Stunden ist der XRP Kurs um weitere 21% gecrasht und wird zum Redaktionszeitpunkt bei 0,36 USD gehandelt. Ein Ausschluss von amerikanischen Investoren für den Kryptomarkt könnte einen weiteren Dump bedeuten.
Aber auch für Garlinghouse und Larsen könnte es ungemütlich werden. Da beide es laut SEC versäumt haben ihre XRP-Verkäufe zu registrieren, könnten ihnen die Rückerstattung ihrer Gewinne sowie zivilrechtliche Strafen drohen.
Fraglich ist auch, wie es mit den amerikanischen Partnern von Ripple weitergeht. Insbesondere MoneyGram scheint im Visier der SEC zu sein. Zwar wird der Zahlungsdienstleister nicht namentlich in der SEC Schrift genannt, allerdings werden die Zahlungen von Ripple an MoneyGram als Market-Making-Dienstleistungen bezeichnet. In diesem Sinne schreibt die SEC dass „das Onboarding für ODL nicht organisch oder Markt-getrieben“ war, sondern „von Ripple subventioniert“ wurde.
Ein Sprecher von MoneyGram sagte gegenüber Coindesk, dass es noch keine „negativen Auswirkungen“ auf seine langjährige Geschäftsvereinbarung mit Ripple bemerkt habe. „MoneyGram wird die Situation weiterhin beobachten, wie sie sich entwickelt“.
Ein Hoffnungsschimmer am Himmel?
Auch wenn es derzeit nicht gut um Ripple und den XRP Kurs zu stehen scheint, muss ein möglicher Sieg der SEC kein Ende des Geschäftsmodells von Ripple und On-Demand Liquidity bedeuten. Im November sagte Garlinghouse, dass, weil die Mehrheit der RippleNet-Kunden außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig ist, eine Einstufung als Wertpapier nicht unbedingt das Geschäft des Unternehmens beeinträchtigen würde.
Neben Garlinghouse, der versicherte, dass die Klage keinen Einfluss auf das „florierende XRP Ökosystem“ haben wird, meldete sich gestern auch Yoshitaka Kitao zu Wort. Der Vorsitzende beim japanischen Finanzgiganten SBI und Vorstandsmitglied bei Ripple erklärte, dass die gemeinsame Expansion in Asien fortgesetzt wird:
Die japanische FSA hat bereits klargestellt, dass XRP kein Wertpapier ist. Ich bin optimistisch, dass sich Ripple bei der endgültigen Entscheidung in den USA durchsetzen wird. SBI Holdings bleibt ein treuer Partner von Ripple und freut sich auf die gemeinsame Expansion in Asien.