- Der Bundes-Jury fällt es schwer im Fall Kleiman vs. Wright zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen.
- Derzeit geht es um 1,1 Millionen Bitcoins im Wert von rund 62 Milliarden Dollar in Satoshis Bitcoin-Wallet.
Das laufende Gerichtsverfahren zwischen den Erben von David Kleiman und Craig Wright zieht sich weiter hin. Der Prozess begann 2018, als die Familie des 2013 verstorbenen David Kleiman gegen seinen ehemaligen Geschäftspartner Craig Wright vorging. Kleiman sei Wrights Partner bei der Erfindung und dem Mining von Bitcoin gewesen und ihm stehe daher die Hälfte des Anteils an Bitcoin zu, die in Satoshi Nakamotos Wallet stecken sollen.
Vor Gericht geht es auch um die Frage, ob Wright und Kleiman die Kryptowährung gemeinsam entwickelt haben, oder nicht. Seit 2016 behauptet der australische Informatiker Wright, Satoshi Nakamoto zu sein, der alleinige Erfinder des Bitcoins – einen Beweis für die Behauptung blieb er bisher schuldig.
Wright hat mehrfach behauptet, die Schlüssel zu Satoshis Bitcoin-Wallet zu besitzen. Infolgedessen stehen jetzt 1,1 Millionen Bitcoin im Wert von 62 Milliarden Dollar auf dem Spiel. Dies hat die Komplexität der Causa für die Jury erhöht. In einer Erklärung von Mittwoch, den 1. Dezember, wies Richterin Beth Bloom die Geschworenen an, die Beratungen fortzusetzen, bis sie zu einem Urteil kämen. Sie fügte hinzu: „Ich schlage vor, dass Sie jetzt alle Beweise im Lichte der Rechtsbelehrung des Gerichts noch einmal sorgfältig prüfen und überdenken.“ Am Mittwoch kamen die Geschworenen jedoch noch immer zu keinem Beschluss und vertagten sich auf den heutigen Donnerstag.
Es steht viel auf dem Spiel und es besteht die Gefahr eines Fehlurteils
Beide Parteien erheben Anspruch auf ihren Anteil an Nakamotos Bitcoin-Wallet, in dem sich 1,1 Millionen Bitcoin, nach derzeitigem Kurs also 62 Milliarden Dollar befinden.
Einerseits behauptet Craig Wright, er sei der einzige rechtmäßig anzuerkennende Bitcoin-Erfinder. Doch als Rechtsnachfolger in dem Verfahren argumentiert David Kleimans Bruder Ira, dass Wright eine mündliche Vereinbarung mit David gebrochen habe, Bitcoin gemeinsam zu entwickeln und zu schürfen.
Wright bestreitet eine solche Partnerschaft und behauptet, dass Kleimans Beitrag allenfalls im Korrekturlesen des Bitcoin-Whitepapers bestanden habe. Vor Gericht hat Wright argumentiert, dass David Kleiman nicht sein Partner gewesen war und auch den Bitcoin-Code gar nicht hätte debuggen können.
Die Beweislage ist alles andere als eindeutig, und deswegen besteht die Möglichkeit eines Fehlurteils.
Richterin Bloom erklärte den Geschworenen, dass „der Prozess sowohl für den Kläger als auch für den Beklagten sehr zeitaufwendig, mühsam, teuer und emotional belastend war. Wenn Sie – die Geschworenen – sich nicht auf ein Urteil einigen könnten, bliebe der Fall offen und müsse möglicherweise erneut verhandelt werden, doch es gebe keinen Grund zu der Annahme, dass eine der beiden Parteien ihre Sicht der Dinge besser darlegen oder gar beweisen könne.
Gleichwohl sagte Bloom den Geschworenen gesagt, sie könnten sich so viel Zeit nehmen, wie sie brauchen.